Badezimmer altersgerecht renovieren und KFW bis zu 6.250€ bezahlen lassen

Badezimmer altersgerecht gestalten

Irgendwann im Laufe des Lebens werden wir entweder in der Verantwortlichkeit als Sohn oder Tochter gegenüber unseren Eltern oder für unsere Ehepartner bzw. für uns selbst mit der Thematik konfrontiert, wie baue ich meine Wohnung oder mein Haus um, so dass sie altersgerecht ist. Eine ebenerdige Dusche oder auch ein fugenloses Bad, die einfache Reinigung der Duschrückwand sind dann Themengebiete, die an Relevanz gewinnen. Wir möchten sagen wie du vorgehen kannst und wie die KFW den Umbau mit bezahlt. 

Welche Überlegungen müssen bezüglich eines Umbaus im Bad oder auch in der Küche angestellt werden? Welche einzelnen pflegerischen Vorteile schaffen unterschiedliche Maßnahmen, wie eine Dusche ebenerdig vielleicht in der Kombination mit einer baulichen Modifikation der Duschrückwand. Welche Mehrwerte ergeben sich hieraus für einen älteren Menschen? Welche Maßnahmen sind zu initiieren? Was genau ist sinnvoll und wie lassen sich die einzelnen Maßgaben auch rechtsverbindlich umsetzen? Welche Zuschüsse und welcher macht am meisten Sinn? 

Im Allgemeinen gilt, dass meist bereits kleinere Modifikationen den Alltag für die älteren Personen fundamental erleichtern können. Denkbar sind hierbei bereits Hilfsmittel, wie die Montierung von Haltegriffen in der Badewanne oder schlicht die Integration eines Badewannenlifters. Notwendige Hilfsmittel werden hierbei durchaus unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen von der Pflege- und Krankenkasse bezahlt. Im Zusammenhang mit kommenden Umbaumaßnahmen, stellen sich nun für die Betroffenen eine Reihe von Fragen:

  1. Welche Prozesse müssen eingehalten werden?
  2. An welche Stellen kann man sich wenden?
  3. Gibt es öffentliche Kredite und Subventionen?
  4. Wie verhalte ich mich finanzierungstechnisch, wenn der ältere Mensch noch keine Pflegestufeneingruppierung vorliegen hat?
  5. Was muss ich beachten, wenn ich Umbaumaßnahmen in einer angemieteten Wohnung durchführen lassen möchte?

Welche Genehmigungen benötige ich in diesem Bereich, um nicht bei einem späteren möglichen Umzug in Regress genommen zu werden von Seiten des Vermieters. Wie verhalte ich mich wenn die vermeintlich einzigen Ansprechpartner nicht kompromissbereit sind, was die Umbaumaßnahmen betrifft.

An welcher Stelle kann man bei einer eintretenden bzw. existierenden Pflegebedürftigkeit Umbauarbeiten z. B. für einen Küchenspiegel, für eine begehbare Dusche oder um ganz allgemein eine Küche gestalten zu können, beantragen? Ist hierbei eine ärztliche Bescheinigung notwendig?

Liegt bei einem älteren Menschen eine Pflegestufe vor, so ist die Beantragung diesbezüglich bei der Pflegekasse nicht weiter schwierig. In diesem Fall ist ein formloser Antrag vollkommen ausreichend. Von Fall zu Fall kann darüber hinaus der Medizinische Dienst mit einer entsprechenden Begutachtung bezüglich der Maßnahmen beauftragt werden.

Hierbei gilt, dass eine Bezuschussung in der Höhe von 4.000,00€ pro durchgeführte Maßnahme bewilligt werden kann. Wenn sich der Gesundheitszustand des Patienten weiter verändert, können ggf. neue Zuschüsse extra beantragt werden. Aber auch hier sind dann neue Begutachtungen ggf. durchführbar. Es gibt darüber hinaus auch die Möglichkeit weitere Zuschüsse über die KfW zu beantragen.

Sollte eine Wohnraumanpassung stattfinden müssen, an welche Stellen kann man sich hierbei wenden?

Die Wohnraumanpassungskosten richten sich ganz nach dem Umfang der Umbaumaßnahmen. Sollte eine Pflegestufe vorliegen, so sind pro Maßnahme bis zu 4.000,00 € durch die Pflegekasse beziehbar. Sollte keine Pflegestufe vorhanden sein, muss jedoch ein Betreuungsbedarf gem. § 40 SGB XI vorliegen. Die notwendigen Beantragungen etc. müssen jedoch noch vor der Beauftragung der Handwerker vorliegen.

Die KfW Förderbank ist für Umbaumaßnahmen, auch für Umbaumaßnahmen im Küchenbereich, wie eine Modifikation vom Küchenspiegel oder ganz allgemein, um die Küche gestalten zu können, ein adäquater Ansprechpartner, der ein Kreditprogramm für Zuschüsse zum altersgerechten Wohnen ins Leben gerufen hat. Darüber hinaus gibt es die Option über die Investitionsbank des Lands Brandenburg, kurz ILB, Zuschussanpassungen für die Förderung von behindertengerechten Anpassungen vorzunehmen. Hierbei ist es so, dass bis zu 90,00% der anerkannten Kosten eine Bezuschussung erfolgen kann. Insbesondere für die Türverbreitung oder die Schwellenentfernung bzw. die Barriere Reduzierung im Haushalt betreffend der Küche oder auch des Badezimmers. Hierfür sind maximal 10.000,00 € möglich. Sollte ein nachträglicher Rampeneinbau oder eine automatische Türöffnung notwendig sein, so kann man an dieser Stelle bis zu 12.000,00 € beantragen. All diese Maßnahmen können auch beantragungstechnisch parallel durchgeführt werden.

Wie kann ich durch den Abschluss eines Bausparvertrags die Kosten für den altersgerechten Umbau finanzieren?

Es ist möglich alle Umbaumaßnahmen, die dem Wohnzweck dienen mit einem Bausparvertrag abzudecken und zu bezahlen. Die Möglichkeiten der Geldverwendung sind bei einem Bausparvertrag recht breit gefächert. Hierzu zählen Aus- und auch Umbaumaßnahmen die auf das altersgerechte Wohnen abzielen. Auch denkbar ist der Erwerb für ein Dauerwohnrecht im Seniorenheim. Hier bietet sich eine Beratung von unabhängigen Finanzberatern aus dem Finanzierungs- und Bankensektor durchaus an.

Wichtig an dieser Stelle ist, dass man gegebenenfalls einzelne Angebote untereinander vergleicht, um das passendste Angebot für sich zu identifizieren und das optimalste Angebot herauszufiltern.


Wie ist eine altersgerechte Modernisierung, z.B. für eine Duschrückwand oder eine Küchenrückwand in einer Mietswohnung am besten zu finanzieren wenn keine Pflegestufe vorliegt?

Jede Wohnungsanpassung, sei es eine Änderung der Duschrückwand oder der Küchenrückwand oder der Einbau einer Dusche ebenerdig bzw. die Modifikation von einem Küchenspiegel ist durchaus mit erheblichen Kosten verbunden. Die Dusch- oder Küchenrückwand zu modifizieren, so dass möglichst ein fugenloses Bad oder ein möglichst fugenloser Küchenspiegel entsteht, ist insbesondere für ältere Menschen von Vorteil, aufgrund er einfacheren Sauberhaltung der Bereich. Es macht aufgrund dessen bereits Sinn sowohl die Küchenrückwand, wie auch die Duschrückwand so zu gestalten. Denn ein fugenloses Bad ist einfacherer zu putzen für das ältere Klientel.

Über einen Bausparvertrag ist ein solches Finanzierungsvorhaben, wie eine begehbare Dusche einzubauen, durchaus durchführbar. Wichtig ist hierbei, dass der Mieter eine solche Anpassung grundsätzlich nur im Rahmen einer schriftlichen Bestätigung des Vermieters vornehmen kann, andernfalls müsste der Mieter bei Auszug die ursprüngliche Bausituation wieder herstellen. Einige Gemeinden bieten ein sogenanntes Gemeindedarlehen für solche Aktivitäten, um das Bad gestalten oder die Küche gestalten zu können an. Informationen hierfür erhalten Interessierte durch Anfrage bei den entsprechenden Seniorenbeauftragten. Die Modifizierung der Duschrückwand mit einem fugenlosen Aufbau bedeutet für den älteren Menschen wesentlich mehr Komfort und eine einfachere Reinigung des Badezimmers, ähnliches gilt in diesem Zusammenhang mit der Modifikation der Küche, insbesondere bezüglich einem fugenfreien Aufbau.

An wen können sich Interessierte wenden, wenn Sie eine persönliche Beratung zu ihrer Wohnraumsituation benötigen und ihre Küche gestalten bzw. ihr Bad gestalten wollen in einer altersgerechten Art und Weise?

Es gibt in beinahe jeder Gemeinde entsprechende Beratungsoptionen, die sich Fragesteller für diese Thematik, z.B. für eine begehbare Dusche zunutze machen können, insbesondere für die Gestaltung der Küchenrückwand, der Duschrückwand oder auch schlicht für eine Dusche ebenerdig. Diese sind jedoch meist nicht einheitlich geregelt und organisiert. Im Allgemeinen gibt es Wohnraumberatungsstellen, Seniorenservicebüros Beratungs- sowie Koordinierungsstellen. Im Rahmen von persönlichen Beratungsgesprächen können hier Abklärungen bezüglich eines Beeinträchtigungs- und Behinderungsgrades vorgenommen werden insbesondere bezüglich der Pflegesituation. Es können darüber hinaus auch Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten sowie Finanzierungsaspekte gesammelt werden. In diesen Beratungsbereich fallen Aktivitäten zu den Kostenträgern, zu der Beschaffung oder auch zu den Fördermitteln oder ähnliches.

Die Umbauoptionen, die sich für das altersgerechte Umbauen des Wohnraums anbieten sind komplex. Sie tangieren Gebiete, wie die Duschrückwand, die Küchenrückwand, die ebenerdige Dusche, die begehbare Dusche, das fugenloses Bad, den Küchenspiegel, die Gestaltung der Küche oder auch die Badgestaltung.

Das Gegenprüfen der optimalen Finanzierungsmöglichkeiten oder die optimale Antragsstellung bei den Pflegekassen sind bei der Durchführung solcher Umbaumaßnahmen, z.B. für eine begehbare Dusche oder um allgemein das Bad gestalten zu können, das A und O. Einen Antrag nicht rechtzeitig gestellt, kann eine Ablehnung des gesamten Vorhabens bedeuten. Es kann mitunter ein zeitaufwendiges Unterfangen werden die Planungen und Antragsstellungen vorzunehmen. Jedoch lohnen sich Nachfragen und auch Vergleiche diesbezüglich immens. Eine adäquate Dusche ebenerdig oder eine begehbare Dusche ebenso, wie die Küche gestalten in einer Art und Weise, dass der ältere Mensch in seinen eigenen 4 Wänden vernünftig weiterleben kann, ist hierbei von immenser Bedeutung

Für die Finanzierung solltest du Kontakt zu deiner Krankenkasse aufnahmen. Von den Krankenkassen werden vor allem die Kosten für benötigte Hilfsmittel übernommen. Je nach Bundesland gibt es Förderprogramme über die du dich bei deiner Gemeinde informieren lassen kannst. Zusätzlich ist die KFW mit den Förderungen 159 und 455 zu erwähnen. Das Programm 159 bietet einen extrem niedrigen Zinssatz für altersgerechte Umbauten und das Programm 455 bietet Zuschüsse von bis zu 6.250,00€. Bei Fragen zu den KFW Zuschüssen erhälst du detailierte Informationen hier oder erhälst kostenlos telefonische Beratung unter 0800 539 9002.