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Reklamationen

Mitwirkungspflicht bei Reklamationen:

Im Falle einer Reklamation ist der Kunde dazu verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um den Sachstand aufzuklären. So obliegt es beispielsweise ihm, die Ware ordnungsgemäß zu verpacken und zur Abholung durch den Hersteller vorzuhalten. Tut er dies nicht oder verweigert er die Zusammenarbeit auf anderer Ebene ( z. B. Bildmaterial oder Muster schicken), kann die Reklamation nicht weiter bearbeitet werden. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Eingang der Reklamation wird diese hinfällig, wenn der Kunde durch Unterlassen in der Zwischenzeit nichts unternommen hat, um bei der Klärung des Vorgangs behilflich zu sein. Gerne könne Sie sich über unser Kontaktformular an uns wenden.

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